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   OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19   

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OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19 (https://dejure.org/2023,14765)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2023 - 9 UF 212/19 (https://dejure.org/2023,14765)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2023 - 9 UF 212/19 (https://dejure.org/2023,14765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adoptionsverfahren bei verschwiegener Verurteilung des Pflegevaters wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften; Wirkung der Trennung der Pflegeeltern bezüglich des künftigem Aufenthalts des Kindes bei Bedenken gegen die Eignung des Pflegevaters; Entscheidung über ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Adoptionsverfahren bei verschwiegener Verurteilung des Pflegevaters wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften; Wirkung der Trennung der Pflegeeltern bezüglich des künftigem Aufenthalts des Kindes bei Bedenken gegen die Eignung des Pflegevaters; Entscheidung über ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rückführung eines Kindes zur Pflegemutter nach Trennung vom pädophilen Pflegevater

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 328/15

    Familiensache: Anspruch der Pflegeeltern auf Rückführung ihres früheren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19
    Denn eine in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgte und damit bezogen auf die Antragstellung nach § 1632 Abs. 4 BGB nur vorübergehende Herausnahme des Kindes stellt dessen Verbleib bei den Pflegeeltern - vorausgesetzt der Antrag hat auch in der Sache Erfolg - nicht in Frage (BGH, Beschluss vom 16. November 2016, Az. XII ZB 328/15 - Rdnr. 17 ff).

    Das Abstellen auf bloßen Zeitablauf - insbesondere auch wegen der Dauer des eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens, auf die die Antragstellerin keinen Einfluss hatte - würde dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die gewachsene familienähnliche Bindung zwischen dem Pflegekind und den Pflegeeltern, respektive hier der Pflegemutter in die Entscheidung in verfassungsrechtlich gebotener Weise einfließen zu lassen, zuwiderlaufen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22. September 2015, Az. 18 UF 301/15, dort S. 7 - zitiert nach Salgo, Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 16. November 2016, Az. XII ZB 328/15, FamRZ 2017, 210/211).

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19
    Die Feststellung einer solchen Gefährdungslage muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen; eine abstrakte Gefährdung genügt nicht (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2019, Az. XII ZB 408/18, und vom 23. November 2016, Az. XII ZB 149/16).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19
    Die Feststellung einer solchen Gefährdungslage muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen; eine abstrakte Gefährdung genügt nicht (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2019, Az. XII ZB 408/18, und vom 23. November 2016, Az. XII ZB 149/16).
  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 150/19

    Einschränkungen der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung: Begriff der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19
    Inzwischen hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. September 2022 (Az. XII ZB 150/19) unter Angabe weiterer Quellen (Rdnr. 25 bei juris) ausdrücklich judiziert, dass nach dem derzeitigen Forschungsstand ein einfacher monokausaler Zusammenhang dahingehend, dass der Konsum von Kinderpornographie in sexuelle Übergriffe mit Körperkontakt (sog. Hands-On-Delikte) münden wird, nicht hergestellt werden kann.
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19
    Diese Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis und der daraus erwachsenen Bindung zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind sich auch die Pflegefamilie auf den Grundrechtsschutz aus Art. 6 Abs. 1 GG berufen kann, so dass Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen Familie" zu beachten ist (gefestigte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1988, Az. 1 BvR 818/88 - Rdnr. 28 bei juris und vom 2. Juni 1999, Az. 1 BvR 1689/96 - Rdnr. 13).
  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19
    Diese Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis und der daraus erwachsenen Bindung zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind sich auch die Pflegefamilie auf den Grundrechtsschutz aus Art. 6 Abs. 1 GG berufen kann, so dass Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen Familie" zu beachten ist (gefestigte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1988, Az. 1 BvR 818/88 - Rdnr. 28 bei juris und vom 2. Juni 1999, Az. 1 BvR 1689/96 - Rdnr. 13).
  • BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19
    Eine nachhaltige Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes liegt vor, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2023, Az. 1 BvR 221/23 - Rdnr. 10 bei juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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